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OLG Koblenz, 22.09.1987 - 3 U 1632/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1988, 1135
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82
Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der …
Auszug aus OLG Koblenz, 22.09.1987 - 3 U 1632/86
Nach feststehender und auch von dem erkennenden Senat vertretener Rechtsprechung (vgl. etwa BGH VersR 1984, 465 (466 f.) =NJW 84, 1397 (1398) m. w. Nachw.) hat ein Arzt bei jedem Eingriff grundsätzlich die Entschließungsfreiheit des Patienten zu beachten.
- OLG Koblenz, 13.05.2004 - 5 U 41/03
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Zahnarzt
Dabei wird nicht verkannt, dass der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz in seinem Urteil vom 22. September 1987 ( 3 U 1632/86 in AHRS 1050/40 ) die Frage offen gelassen, jedoch gemeint hat, in derartigen Fällen sei der ärztliche Eingriffe von einer hypothetischen Einwilligung gedeckt, wenn der Patient ( dort ein Gesangslehrer ) bereits bei früheren Behandlungen entsprechende Injektionen erhalten habe.